Aktuelles

Info zur den Antibiotika-Meldungen ab 2023

Sehr geehrter Tierhalter.

Einige von Ihnen sind sicherlich bereits vom Amt angeschrieben worden um Ihre aktuellen Eingaben in der TAM Datenbank vorzunehmen. Anbei eine Arbeitshilfe , die es Ihnen evtl. erleichtert diese Daten korrekt einzugeben.

Auch Betriebe, die bereits seit 2014 in der TAM registriert sind( alle Schweinehaltenden Betriebe) müssen die neuen Nutzungsarten eingeben und nach wie vor den Tier- Bestand von der HIT in die TAM-Datenbank übertragen.
Bitte kontrollieren Sie die Tierhaltererklärung für unsere Praxis, evtl. neu eingeben.
Die meisten von Ihnen sind bereits damit vertraut.

Die Tierhaltererklärung sollte von allen Betrieben für die QS und unsere Tierarztpraxis in der HIT eingegeben werden.
Liegt diese nicht vor, können die Nullmeldungen aus der QS-Datenbank nicht an die HIT Datenbank übertragen werden.
Mit Erklärung haben wir als Praxis eine Übersicht über Betriebe, die einen Maßnahmenplan einreichen müssen.
Zusätzlich haben wir bessere Einsicht in der Datenbank um bei Fehlermeldungen behilflich sein zu können.

Die schriftliche Versicherung entfällt ab 2023.

QM- Betriebe mit QM + oder QM ++ werden an die QS Datenbank gemeldet.
Bitte wenden sie sich diesbezüglich an Ihren Bündler.

Mit der Anleitung gehen Sie wie folgt in der HIT vor:
1. Eingabe der Nutzungsart - siehe Anleitung
2. Eingabe der Tierhalter-Erklärung - siehe Anleitung
3. Eingabe der Bestandsveränderung (bedeutet: dass die Bestände -Ein u. Ausgänge- von der HIT in die TAM übertragen werden) -siehe Anleitung

Wichtig!!! Weiterhin ist der Tierhalter für die Nullmeldung in der HIT-Datenbank verantwortlich.
Für QS meldende Betriebe übernehmen wir die Nullmeldungen (diese werden nur mit Tierhaltererklärung an die HIT weitergeleitet)

Sollten Sie weitere Fragen haben melden Sie sich gerne.

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